Rechtsprechung
BGH, 10.06.1985 - 4 StR 243/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtlicher Umfang des Schutzes des Vertrauens in Terminsankündigungen eines Gerichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - 4 StR 243/85
Daß die Hauptverhandlung um 13.15 Uhr nicht, wie vom Vorsitzenden um 12.05 Uhr angekündigt worden war, im Sitzungssaal, sondern im Hof des Gerichtsgebäudes fortgesetzt wurde, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens Denn dieser erfaßt nicht den Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen (BGH bei Holtz MDR 1984, 278 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).